Nánási László: Magyarország ügyészsége az ellenforradalom és konszolidáció idején : 1919-1922. In: Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica : publicationes doctorandorum juridicorum, (8) 1-8. pp. 19-60. (2008)
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Abstract
Für die durch das Gesetz des Jahres 1871 Nummer XXXIII. geschaffene königliche Staatsanwaltschaft bedeutete der dem ersten Weltkrieg folgende Zeitabschnitt eine stürmische Geschichte. Die revolutionärenkonterrevolutionären Zeiten, die internen und externen Kämpfe, die fremde Besatzung des Landes, dann die Verstümmelung durch den Trianoner Friedensvertrag haben die friedliche Entwicklung der ungarischen Gesellschaft und des Staates abgebrochen. Diese Umstände haben die Justiz, und dadurch auch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft grundsätzlich beeinflusst. Nach dem Sturz der Räterepublik am 1. August 1919, haben die an die Macht gelangten Regierungen die von der kommunistischen Diktatur beschränkte Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Laufe der Wiederherstellung der alten staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung wieder hergestellt. Die Machtinstitutionen des Staates, so auch die Staatsanwaltschaft, wurden von der Regierung zur Vergeltung an den Beteiligten des früheren politischen Systems benutzt. Die ungarische Rechtsprechung war aber durch das den größten Teil Ungarns besetzt haltende rumänische Heer begrenzt. In den nicht besetzten Gebieten war die ungarische Nationale Armee, unabhängig von der ungarischen Regierung, tätig, und übte außerrechtliche Vergeltung. Unter solchen Umständen - in einem wirtschaftlich zugrunde gegangenen Lande, während der Zeit der totalen Verschlechterung der öffentlichen Sicherheit - war die Staatsanwaltschaft ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend tätig. Gegenüber deren Personal kam es manchmal wegen ihres Verhaltens zur Zeit der Revolution zu Bestätigungs- und zeitweise auch zu Strafprozessen. Infolge der Errungenschaften der ab dem Jahr 1920 beginnenden in- und auswärtigen politischen Konsolidation, hörte die Strafpolitik der Vergeltung Ende des Jahres 1921 auf. Die Staatsanwaltschaft durfte gegenüber der gestiegenen Kriminalität unter Benutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten vorgehen, die das klassische Strafverfahren vereinfachten, und dem Prinzip der Opportunität Raum boten. In dem durch den Trianoner Friedensvertrag verstümmelten Land kam es zur neuen territorialen Ordnung der Justiz: 5 statt der bis dahin bestehenden 11 Oberstaatsanwaltschaften, und 23 statt der 64 Staatsanwaltschaften sind im kleinerem Land geblieben. Die Regierung stellte grundsätzlich die aus den abgetrennten Landesteilen geflüchteten Richter und Staatsanwälte an, weshalb in dem kleineren Staatsgebiet mehr Justizangehörige Dienst taten. Während der Zeit der Konsolidierung hat die Regierung die Einkommensverhältnisse des Justizpersonals neu geregelt, und für die Möglichkeit der Erhöhung der Sozialversicherung gesorgt.
Item Type: | Article |
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Other title: | Ungarns Staatsanwaltschaft während der Zeit der Konterrevolution und der Konsolidierung 1919-1922 |
Journal or Publication Title: | Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica : publicationes doctorandorum juridicorum |
Date: | 2008 |
Volume: | 8 |
Number: | 1-8 |
ISSN: | 0324-6523 |
Page Range: | pp. 19-60 |
Language: | Hungarian, German |
Place of Publication: | Szeged |
Related URLs: | http://acta.bibl.u-szeged.hu/37964/ |
Uncontrolled Keywords: | Jogtörténet - magyar - 1919-1922 |
Additional Information: | Bibliogr. a lábjegyzetekben ; összefoglalás német nyelven |
Subjects: | 05. Social sciences 05. Social sciences > 05.05. Law |
Date Deposited: | 2016. Oct. 17. 09:57 |
Last Modified: | 2025. Mar. 19. 11:19 |
URI: | http://acta.bibl.u-szeged.hu/id/eprint/30692 |
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