Zakariás Kinga: Az alkotmányjogi panasz objektív és szubjektív funkciója. In: Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica, (5) 2. pp. 149-162. (2015)
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Cikk, tanulmány, mű
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Abstract
Die Erstellung einer Bilanz bedeutet eine Gegenüberstellung verschiedener Sachverhalte, daher stelle ich in meinem Vortrag über die neu geregelte Verfassungsbeschwerde die Frage: was liegt in der anderen Schale der Waage, womit vergleichen wir die veränderte Verfassungsbeschwerde? Um das volle Bild zu erhalten muss eine Untersuchung in zwei Richtungen unternommen werden. Die neue Verfassungsbeschwerde muss erstens im Vergleich mit der alten Verfassungsbeschwerde (die gar keine echte Verfassungsbeschwerde, sondern eine Variante der nachträglichen Normenkontrolle war) untersucht werden, damit die Veränderung ihrer Funktion erkennbar wird. Deshalb wird zuerst ein Überblick der Geschichte der ungarischen Verfassungsbeschwerde gegeben, darunter werden die Bemühungen des Verfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eine dem Individualrechtsschutz dienende Funktion beizumessen dargestellt (die Theorie des lebendigen Rechts, das Gebot der verfassungskonformen Auslegung, die Untersuchung der Beschlüsse des Obersten Gerichtshofes zur Wahrung der Rechtssicherheit im Rahmen der nachträglichen Normenkontrolle). Das ungarische Grundgesetz hat mit der Neuregelung der Verfassungsbeschwerde und Einführung der echten Verfassungsbeschwerde (Urteilsverfassungsbeschwerde) nach deutschem Muster dem Verfassungsgericht ein wichtiges Instrument in die Hand gegeben um die subjektive Funktion der Verfassungsbeschwerde zur Geltung zu bringen. Damit die Institution der Verfassungsbeschwerde die Grundrechte als subjektive Rechte auch tatsächlich wahren kann, muss die subjektive Funktion das ganze Verfahren durchdringen. Ob das Verfahren effektiv den Individualrechtsschutz garantiert, wird im Vergleich zum deutschen Muster untersucht, mit Gegenüberstellung der einzelnen Abschnitte des Verfahrens. Auf die Frage, ob das Grundgesetz tatsächlich einen „neuen Ausgleich“ gebracht hat, kann drei Jahre nach dem Inkrafttreten noch keine Antwort gegeben werden, es können jedoch die noch offenen Aufgaben und Herausforderungen aufgezeigt werden.
Item Type: | Article |
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Other title: | Die objektive und subjektive funktion der Verfassungsbeschwerde |
Journal or Publication Title: | Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica |
Date: | 2015 |
Volume: | 5 |
Number: | 2 |
ISSN: | 2063-2525 |
Page Range: | pp. 149-162 |
Language: | Hungarian, German |
Place of Publication: | Szeged |
Related URLs: | https://acta.bibl.u-szeged.hu/85535/ |
Uncontrolled Keywords: | Alkotmányjog |
Additional Information: | Bibliogr. a lábjegyzetekben ; összefoglalás német nyelven |
Subjects: | 05. Social sciences 05. Social sciences > 05.05. Law |
Date Deposited: | 2024. Nov. 14. 13:13 |
Last Modified: | 2024. Nov. 14. 13:13 |
URI: | http://acta.bibl.u-szeged.hu/id/eprint/85572 |
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