TY - JOUR N1 - Bibliogr. a lábjegyzetekben ; összefoglalás német nyelven EP - 18 JF - Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica : publicationes doctorandorum juridicorum IS - 1-8 SP - 3 SN - 0324-6523 A1 - Jenovai Petra Y1 - 2008/// CY - Szeged AV - public ID - acta30691 N2 - Das ungarische Handelsgesetzbuch (KT) - abweichend von dem deutschen Handelsgeseztbuch (HGB) - hat um Wende des 19-20. Jahrhunderts keine Regelung über des Handelsagenten enthaltet. Im Handelsverkehr ist der Ausdruck des Agenten dagegen in Gebrauch gekommt. Mehrerleie Auffassungen sind Im Rechtspraxis und im Literatur über die rechtliche Qualifikation von Begriff des Agenten entstanden. Der Handelsagent ist von der Kodifikation des KT bis Anfang des 20. Jahrhunderts nicht als selbstständiges Rechtsinstitut angesehen worden, sondern der ist als Handlungsgehilfe, Handlungbevollmachte, Kommisionär, beziehungsweise als Mäkler eingestuft worden. Nach der Jahrhundertwende hat sich der rechtliche Begriff des sog. selbständigen Agenten gebildet. Die Jurisprudenz hat ihn anfangs als eine zusammenfassende Bezeichnung betrachtet, fallweise ist darunter Mäkler, Handlungsvollbemachte oder Handelsreisende verstanden worden. Von der Zeit des Ersten Weltkriegs angefangen ist die Ansicht der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft über dem sog. selbstständigen Agent auseinander gegangen. Die Judikatur hat nach wie vor für Benutzung als Sammelname Stellung genommen. Dagegen hat die Jurisprudenz - unter dem Einfluss von dem deutschen Handelsrecht - für die Qaulifizierung als selbstständiger Handelsvermittler eine Lanze gebrochen, damit ins Leben rufend das sui generis Rechtsinstitut des selbstständigen Handelsagenten im ungarischen Handelsrecht. UR - http://acta.bibl.u-szeged.hu/30691/ KW - Jogtudomány - összehasonlító KW - Ügynök - gazdasági - jogi szabályozás KW - Üzleti élet - jogi szabályozás TI - A kereskedelmi ügynök jogállása a 19-20. század fordulóján jogösszehasonlító aspektusban VL - 8 ER -