%V 13 %D 2023 %P 67-75 %L acta84493 %J Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica %C Szeged %O Bibliogr. a lĂĄbjegyzetekben ; ĂśsszefoglalĂĄs nĂŠmet nyelven %T A kĂśzjegyzĹ elĹtti egyezsĂŠgi eljĂĄrĂĄs ĂŠs a fizetĂŠsi meghagyĂĄsi eljĂĄrĂĄs kapcsolata a hĂĄrom milliĂł forintot meg nem haladĂł pĂŠnzkĂśvetelĂŠsek ĂŠrvĂŠnyesĂtĂŠse kĂśrĂŠben %A MolnĂĄr Judit %X Ab 1. Juni 2010 eine Besonderheit des ungarischen Mahnverfahrens ist, dass "die Vollstreckung von Geldforderungen, die 3 Millionen Forint nicht Ăźbersteigen, nur durch einen Mahnbescheid oder" in anderen festgelegten Verfahren mĂśglich ist. Der fakultative Charakter des Mahnverfahrens ist jedoch nur offensichtlich. Die angebotenen Verfahren gewährleisten die Durchsetzung von Forderungen nicht in gleicher Weise wie das Mahnverfahren. Somit ist das Mahnverfahren das primäre und bei Geldforderungen bis zu 3 Mio. HUF das ausschlieĂliche Verfahren fĂźr die Antragsteller. Seit dem 1. Januar 2018 sind die Notare im ungarischen Zivilprozessrecht mit beispiellosen Befugnissen ausgestattet. Das neue Verfahren ist das Schlichtungsverfahren vor einem Notar. Es ist zu erkennen, dass der ungarische Gesetzgeber eine Ausweitung der Befugnisse der Notare befĂźrwortet, um das Gesamtziel der Diversifizierung zu erreichen. Nach der Vorstellung des Schlichtungsverfahrens vor einem Notar soll in der Studie die Frage beantwortet werden, ob das Verfahren und seine Regelungselemente den Klägern, die eine Geldforderung geltend machen, die gleichen Bedingungen bieten kĂśnnen wie das Mahnverfahren. Ein Vergleich der Regeln des notariellen Schlichtungsverfahrens und des Mahnverfahrens zeigt, dass die Verfahren in Bezug auf ihren Anwendungsbereich, die Zugangsbedingungen und die endgĂźltigen Entscheidungen ähnlich sind. In Anbetracht dessen kann die Alternativlosigkeit der Verfahren festgestellt werden. Die Art und Weise, in der die Verfahren durchgefĂźhrt werden, ist jedoch sehr unterschiedlich. Abgesehen von den Identitäten, die festgestellt werden kĂśnnen, fĂźhrt die DurchfĂźhrung der Verfahren zu einer anderen Situation fĂźr den Antragsteller, die keine echte WahlmĂśglichkeit bietet. Die Entscheidung des Klägers richtet sich nach der Geldforderung, die er durchsetzen mĂśchte, und nach der Identität. %N 2 %K PolgĂĄri peres eljĂĄrĂĄs - magyar